Beratung zur KI-Verordnung und Einführung von KI-Systemen
Als KI-Datenschutz-Experten beraten wir Sie zum gesetzeskonformen Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Sowohl die Vorgaben der KI-Verordnung als auch der DSGVO sind bei der Nutzung von KI-Systemen einzuhalten.
Durch die KI-Verordnung (oder auch EU AI Act) müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen eine ganze Hand voll Vorgaben erfüllen. Geschieht dies nicht, drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Wert höher ist.
Wir begleiten die Einführung von KI-Systemen und helfen Ihnen dabei, diese nützliche Technologie gesetzeskonform zu nutzen. Zu beleuchtende Aspekte sind dabei unter anderem:
- Schaffung KI-Kompetenz
- Beachtung verbotener Praktiken
- Beachtung der Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme (Risikomanagement, Daten-Governance, Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Cybersicherheit etc.)
- Wahrung der Transparenzpflichten
- Berücksichtigung von Vorgaben aus anderen Rechtsbereichen, insbesondere Datenschutzrecht, Urheberrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht uvm.