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Beratung zur KI-Verordnung und Einführung von KI-Systemen

Als KI-Datenschutz-Experten beraten wir Sie zum gesetzeskonformen Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Sowohl die Vorgaben der KI-Verordnung als auch der DSGVO sind bei der Nutzung von KI-Systemen einzuhalten.

Durch die KI-Verordnung (oder auch EU AI Act) müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen eine ganze Hand voll Vorgaben erfüllen. Geschieht dies nicht, drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Wert höher ist.

Wir begleiten die Einführung von KI-Systemen und helfen Ihnen dabei, diese nützliche Technologie gesetzeskonform zu nutzen. Zu beleuchtende Aspekte sind dabei unter anderem:

  • Schaffung KI-Kompetenz
  • Beachtung verbotener Praktiken
  • Beachtung der Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme (Risikomanagement, Daten-Governance, Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Cybersicherheit etc.)
  • Wahrung der Transparenzpflichten
  • Berücksichtigung von Vorgaben aus anderen Rechtsbereichen, insbesondere Datenschutzrecht, Urheberrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht uvm.

Mitglied bei führenden Verbänden

Qualifizierte Beratung

Qualifikation und Erfahrung sind die Schlüssel zu einem optimalen Beratungserfolg. Über folgende Abschlüsse und Zertifizierungen verfügt Ihr Berater:

  • Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E)
  • AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU)
  • Business Consultant (IHK)
  • Wirtschaftsjurist (FSGU)
  • Qualitätsbeauftragter (TÜV)
  • Wirtschaftsfachwirt (IHK)

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