Stellungnahmen für Betriebsräte
Wir unterstützen Betriebsräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit unserer fachlichen Expertise. Der Betriebsrat kann gem. §80 BetrVG Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Bei KI-Themen ist dies z.B. regelmäßig gegeben.
Gern übernehmen wir es, geplante Verfahren und die Einführung einer bestimmten Software aus Arbeitnehmer-Datenschutzsicht zu prüfen und erstellen Ihnen eine fachkundige Stellungnahme, die Ihnen dabei helfen wird, Ihre Aufgaben ordnungsgemäß und fachlich fundiert wahrzunehmen.