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Experte für künstliche Intelligenz (KI)

In Zeiten, in denen künstliche Intelligenz immer mehr Einzug in Unternehmen hält, hat der europäische Gesetzgeber mit der KI-Verordnung (oder auch EU AI Act), nunmehr ein Regelwerk für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen geschaffen, welches zum Teil bereits ab dem 2. Februar 2025 beachtet werden muss. Wir beraten Unternehmen zur KI-Verordnung und helfen bei der Schaffung von KI-Kompetenz.

Bereits zum 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, dafür Sorge tragen, dass ihr Personal über eine angemessene KI-Kompetenz verfügt. Hierzu sind Schulungen notwendig.

Weiter sind zum selben Termin bestimmte Praktiken im KI-Bereich verboten. Jedes Unternehmen muss daher prüfen, ob es derzeit Praktiken im Einsatz hat, die nach Art. 5 der KI-Verordnung verboten sind.

Bereits August 2025 treten weitere Vorgaben in Kraft und Sanktionen werden möglich.

Beratung zur KI-Verordnung & Einführung von KI-Systemen

Als KI-Datenschutz-Experten beraten wir Sie zum gesetzeskonformen Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Sowohl die Vorgaben der KI-Verordnung als auch der DSGVO sind bei der Nutzung von KI-Systemen einzuhalten.

Schaffung von KI-Kompetenz in Unternehmen

Zum 02.02.2025 müssen Ihre Beschäftigten über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen, sofern sie KI-Systeme (z.B. ChatGPT, Copilot etc.) einsetzen. Sie müssen wissen, welche Risiken mit der Nutzung einhergehen und wie KI-Systeme zu bedienen sind.

Stellungnahmen für Betriebsräte

Will ein Unternehmen ein KI-System einführen, ist der Betriebsrat regelmäßig einzubinden. Damit dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, gilt die Hinzuziehung eines Fachexperten nach §80 Abs. 3 BetrVG regelmäßig als erforderlich.

Mitglied bei führenden Verbänden

Qualifizierte Beratung

Qualifikation und Erfahrung sind die Schlüssel zu einem optimalen Beratungserfolg. Über folgende Abschlüsse und Zertifizierungen verfügt Ihr Berater:

  • Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E)
  • AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU)
  • Business Consultant (IHK)
  • Wirtschaftsjurist (FSGU)
  • Qualitätsbeauftragter (TÜV)
  • Wirtschaftsfachwirt (IHK)

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